Fakten und Mythen - Immobilienerwerb in den USA
Ungefähr fünf Mal pro Woche erhalten wir Anfragen aus dem deutschsprachigen Raum zu den Themen Immobilienerwerb, Ferienwohnungen sowie Investments in Las Vegas.
Mythos: Ausländer dürfen keine Immobilien in den USA erwerben.
Fakt: Die USA freut sich über jeden Investor unabhängig von seiner Nationalität.
Mythos: Ausländische Staatsbürger, die Immobilien in den USA besitzen, werden zu einer höheren Grundsteuer veranlagt.
Fakt: Nein.
Mythos: Nach dem Kauf einer Immobilie in den USA erhält man schneller die so begehrte Greencard.
Fakt: Grundsätzlich nicht. Die Greencard hat mit dem Erwerb von Investment- oder Privat-Immobilien absolut nichts zu tun. Vorsicht vor Anlagebratern, die solche Versprechungen machen.
Mythos: Eine Finanzierung einer Privat-Immobilie ist für Nicht US Staatsbürger nicht möglich.
Fakt: Ab 30% Anzahlung kann zu marktüblichen Konditionen finanziert werden.
Mythos: Beim Verkauf einer US-Immobilie die einem ausländischen Staatsbürger gehört, behält der Fiskus (IRS=Internal Revenue Service) 10% des Verkaufserlöses ein.
Fakt: Das ist korrekt. Die so genannte „FRPTA Withholding“ Der “Foreign Investment in Real Property Tax Act (26 U.S.C. §897” von 1980 schreibt vor, dass 10% des Verkaufspreises zunächst durch die Steuerbehörde einbehalten werden. Auf Antragstellung erhält man jedoch in über die amerikanische Steuererklärung diesen Betrag zurück erstattet, solange der Antragsteller keine anderen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielt.
Mythos: Ausländer dürfen/können kein Bankkonto ohne Social Security Nummer eröffnen.
Fakt: Falsch. Sicherlich lehnen einige Banken die Eröffnung eines Bankkontos ohne Social Security Nummer aufgrund des „Patriot Act“ ab. Sehr gut Chancen hat man bei der Bank Of America. Ein Reisepass genügt.









